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Wissenswertes rund um die Mietkaution

Die Mietkaution beträgt in der Regel zwei bis drei Monatskaltmieten. Nicht jeder Mietinteressent hat diese Summe als Barschaft zur Verfügung und kann sie entsprechend des Vermieteranspruches hinterlegen. Ein Express Kredit ist hilfreich und sorgt dafür, dass man die gewünschte Wohnung bekommt und seine Kautionsverpflichtung beim Vermieter erfüllen kann.

Mietkaution mit Express Kredit finanzieren?

Die Finanzierung der Mietkaution über einen Express Kredit ist möglich. Die Hausbank oder ein externer Kreditgeber bieten aktuell niedrige Zinsen und stellen den benötigten Betrag zeitnah zur Verfügung. Da man auf Wartezeiten verzichten und die Kaution binnen weniger Tage beim Vermieter hinterlegen sollte, spielt die umgehende Bewilligung und Auszahlung der Kreditsumme eine übergeordnete Rolle. Es lohnt sich, direkt bei der Bank nach einem Eilkredit zu fragen und in Erfahrung zu bringen, wie lange es von der Bewilligung bis zur Überweisung der Summe auf das Antragstellerkonto dauert.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Als Kredit für die Mietkaution kommen alle Kredite mit kurzer Bearbeitungszeit und schneller Überweisung in Frage. Am beliebtesten sind Blitz- oder Expresskredite mit einer günstigen Verzinsung bei kurzer Laufzeit. Einige Banken bieten auch spezielle Kautionskredite für potenzielle Mieter an und werben mit einer Tilgung, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und in kleinen monatlichen Raten vorgenommen werden kann.

Auf was muss dabei geachtet werden?

Die Verzinsung und die Laufzeit sind die wichtigsten Kriterien für einen Express Kredit. Die Mietkaution muss bei vielen Vermietern direkt nach der Unterzeichnung des Vertrags beglichen und in vollständiger Summe überwiesen werden. Damit der potenzielle Mieter nicht in finanzielle Bedrängnis gerät, sollte er die Verzinsung und Zusatzkosten verschiedener Express Kredite vergleichen und sich für ein günstiges sowie seriöses Angebot entscheiden. Eine Vorsprache bei der Hausbank ist oftmals die beste Entscheidung, da die Auszahlung schnell und die Bewilligung bei entsprechender Bonität problemlos erfolgt.

Kann jemand anderes auch für die Mietkaution bürgen?

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Wer mieten will, muss die Mietkaution hinterlegen können.
Bild: Pixabay

Es gibt verschiedene Gründe, die gegen eine Finanzierung der Mietkaution sprechen. Bei eingeschränkter Bonität kann der Geldgeber den Antrag ablehnen und keine Bewilligung erteilen. In diesem Fall ist eine Bürgschaft hilfreich, da sie als alternative Sicherheit von Banken akzeptiert wird und Kreditnehmern hilft, die keine eigenen Sachwerte oder Sicherheitsleistungen in Form eines hohen Einkommens hinterlegen können. Bürgen können Angehörige oder Freunde und Bekannte des Kreditnehmers. Eine Bürgschaft ist nicht nur bei der Bank, sondern auch direkt beim Vermieter möglich. Wer aufgrund seiner Bonität keinen Kredit für die Mietkaution erhält, kann die Nennung eines Bürgen beim Vermieter vorschlagen und wird in den meisten Fällen auf die Akzeptanz dieser alternativen „Mietkaution“ stoßen.

Wann bekommt man die Kaution zurück?

Die Mietkaution bleibt den gesamten Mietzeitraum auf dem extra dafür angelegten Konto des Vermieters liegen. Eine Auszahlung erfolgt in der Regel sechs Monate nach Beendigung der Mietzeit, sofern die Wohnungsübergabe ohne durch den Mieter verursachte Schäden erfolgt. Im Schadensfall kann der Eigentümer einen Teil der Kaution einbehalten und diesen zur Instandsetzung der Defekte aufwenden. Die Verfügung über die Mietkaution muss mit dem Mieter abgesprochen und anhand von Belegen der Kosten aufgerechnet werden. Sind keine Beanstandungen vorhanden, erhält der Mieter die Kaution spätestens nach sechs Monaten vollständig und zuzüglich der Zinsen aus der Anlage des Guthabens zurück.

Wir die Kaution verzinst? Rechte und Pflichten des Vermieters

Die Mietkaution wird auf einem separaten Konto des Vermieters angelegt und bleibt innerhalb des Mietzeitraumes unberührt. Durch die Anlage entwickeln sich Zinsen, die bei Auszahlung auf den Mieter übertragen werden und vom Vermieter in voller Höhe angewiesen werden müssen. In Zeiten von Niedrigzinsen wählen viele Vermieter alternative Anlagemethoden, die aber laut Gesetzgebung keine Verluste nach sich ziehen dürfen. Sparkonten oder Sparbücher und sichere Geldanlagen gehören zur Verpflichtung des Vermieters, der das Kapital als Rücklage ansieht und nicht eigenmächtig darüber verfügen darf. Bei vermeintlichem Missbrauch kann der Mieter jederzeit Einsicht in die Kaution verlangen und muss vom Vermieter einen diesbezüglichen Beleg erhalten.

 

Titelbild: Fotolia / © Gerhard Seybert

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