Externe Gefahrgutbeauftragte auf dem Prüfstand
Die Dienstleistungen externer Gefahrgutbeauftragter werden von Organisationen oder Einzelpersonen auf Basis der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) angeboten. Um als Gefahrgutdienstleister tätig zu sein, bedarf es lediglich einer Gewerbeanmeldung.
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