Wann lohnt sich ein Unfallgutachten?
Es ist schneller passiert, als man denkt. Entweder eine Sekunde nicht aufgepasst oder einfach Pech gehabt – ein Verkehrsunfall ist in jedem Fall ärgerlich. Ist sichergestellt, dass alle Beteiligten wohlauf und gesund sind, ist die größte aller Sorgen finanzieller Natur. Wer zahlt im Schadensfall und wie kann man die eigenen Rechte durchsetzen? Hier hilft häufig nur noch ein Gutachten.
Die verschiedenen Schadensfälle
Doch zunächst einmal gilt zu klären, wer überhaupt die Verantwortung und Schuld am Unfall trägt und somit finanziell haftet. Ist man eindeutig nicht selbst schuld am Unfall, ist die Voraussetzung für ein Gutachten am besten, da eindeutig geklärt ist, wer für den Schaden aufkommt. Dies wäre in diesem Fall die haftende Person beziehungsweise die zuständige Versicherung dieser Person.
Normalerweise wäre es ratsam, auf die Bestätigung zu warten, dass die andere Partei den Schaden und somit auch die Kosten für das Gutachten übernimmt. Ist der Fall jedoch absolut eindeutig, kann man auch das Gutachten vor der Bestätigung beauftragen, da schließlich ein gewisser Druck des schnellen Handelns besteht. Ein Restrisiko ist jedoch nie zu vernachlässigen.
Ist man selbst der Schuldige, ändert sich die Situation jedoch beträchtlich. Hier muss nun die eigene Kaskoversicherung den Schaden und das Gutachten zahlen. Diese hat in den meisten Fällen allerdings das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, welcher jedoch oftmals seinen Bericht zu Gunsten der Versicherung schreibt und auslegt. Dieser ist allerdings in der Versicherung mit enthalten, was heißt, dass bei Einschalten eines eigenen Gutachters, die Kosten auf einen persönlich zurückfallen.
Ist die Schuldfrage unklar oder gibt es eine klare Teilschuld, ist es schwer, eine allgemeine Empfehlung für ein Gutachten auszusprechen. Jeder Unfall ist unterschiedlich, jedoch ist man nie schlecht beraten, wenn man bei höheren Schäden auf ein Gutachten zurückgreift.
Unfallgutachten, ob in Berlin oder sonst wo in der Republik, funktionieren alle nach demselben Prinzip.
Welche Alternativen zu Gutachten gibt es?
Doch ist ein schlichtes Gutachten nicht die einzige Option, die man als Unfallbeteiligter hat, obwohl sie mit Abstand die sicherste ist, wenn es darum geht, mit der Schadensbeurteilung einen Schaden auch wirklich erstattet zu bekommen. Die weiteren Optionen, die man nun anstatt eines Gutachtens hat, sind Kurzgutachten, Reparaturkalkulationen und Kostenvoranschläge.
Ein Kurzgutachten ist die günstigere, weniger ausführliche, aber immer noch sichere Alternative zu einem größeren Gutachten. Dieses Kurzgutachten kann ratsam sein, wenn es sich um keinen großen Schaden handelt. Weniger Absicherung gibt es hingegen bei einer Reparaturkalkulation und noch weniger bei einem Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag gilt für die Kosten der Reparatur und wird von der Werkstatt selbst erstellt, wobei die Reparaturkalkulation von einem unabhängigen Sachverständigen durchgeführt wird.
Darauf ist noch zu achten
Abschließend ist aber immer und in jedem Fall zur Vorsicht geraten. Auch wenn in der Regel nur zwei Menschen direkt in den Unfall verwickelt sind, gibt es eine große Anzahl an Beteiligten, die alle ihre eigenen Interessen verfolgen. Eine Versicherung hat beispielsweise Interesse daran, so wenig wie möglich zu zahlen, wobei eine Werkstatt natürlich so viel Gewinn wie möglich machen möchte. Dies gilt natürlich nicht für alle, doch prallen hier oft verschiedene Interessen aufeinander.
Wer sich also bestmöglich absichern möchte, der sollte auf ein neutral erstelltes Gutachten zurückgreifen. Dieses kann, auch wenn es zunächst teuer erscheint und ist, einen vor weit höheren Kosten bewahren.