Versicherungscheck für Ferienwohnungen
Was muss ich bei der Vermietung meiner Wohnung als Ferienwohnung beachten?
Immer wieder sorgen sogenannte Shareconomy-Angebote wie Airbnb oder die deutsche Kopie Wimdu in den Medien für Schlagzeilen. Privatleute vermieten ihre Privatwohnungen und die kalifornische Vermietungsplattform erhält als Vermittler eine Provision. Doch wie ist die Rechtslage bei der Vermietung von Ferienwohnungen im Allgemeinen?
Entscheidet sich ein Mieter, seine Wohnung künftig an Feriengäste zu vermieten, sollte er zunächst klären, ob er das auch darf. Ist er nämlich selbst nur Mieter, muss er sich vorher die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Bei Nichtbeachtung droht ihm rechtlich sonst eine Abmahnung und im schlimmsten Fall flattert die Kündigung des Mietvertrags ins Haus. Zudem ist es in einigen Städten und Gemeinden per se nicht erlaubt, Feriengästen seine eigene Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Das hängt mit der Lageknappheit in einigen Ballungsgebieten wie zum Beispiel Berlin zusammen. Hier sollte man einfach vorher bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen, sonst drohen hohe Bußgelder bzw. auch Ausfallgeld an Touristen, die bereits gebucht haben. Außerdem sollte man auch das Thema Steuern im Hinterkopf behalten. Schließlich müssen die Einnahmen aus der Vermietung versteuert werden. Hier lohnt sich ein Gespräch mit dem Steuerberater, der einem weitere Tipps geben kann.
Hat man diese zwei Fragen geklärt, besteht der nächste Schritt darin, seine eigenen Versicherungspolicen zu überprüfen. Zum einen sollte die Ferienwohnung selbst versichert sein. Zum anderen muss sich der derjenige, der die Wohnung an Gäste vermietet auch vor Schadensersatzansprüchen der Gäste absichern. Viele Versicherungen zahlen nicht für Schäden, die ein Gast angerichtet hat und für Schäden durch Vandalismus, die nicht in Folge eines Einbruchs passieren. Das heißt im Klartext: Schmeißt der Feriengast eine wilde Party, bei der Mobiliar zu schaden kommt, zahlt im schlimmsten Fall die Versicherung nichts und der Mieter bleibt auf seinen Kosten zur Instandsetzung der Wohnung und der Einrichtung sitzen.
Versicherungen machen auch Unterschiede dahingehend, ob eine gewerbliche Vermietung der Wohnung besteht, man also für die regelmäßige Vermietung der Wohnung Geld bekommt. In diesem Fall greift die private Hausratversicherung nämlich nicht. Gegebenenfalls ist in diesem Fall sogar eine Vermieterrechtsschutzversicherung notwendig. Deswegen lohnt sich vorab ein Gespräch mit dem Versicherungsberater des Vertrauens. Zusätzlich sollte man sich vergewissern, dass Feriengäste über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die für Schäden aufkommen, die der Untermieter selbst in der Wohnung verursacht. Für den schlimmsten Fall: Eine Rechtsschutzversicherung kann im Falle eines Rechtsstreits helfen. Bevor der Vermietungsvertrag zu Stande kommt, sollte man auch unbedingt die Identität des Untermieters überprüfen und sich zum Beispiel die ID des Personalausweises notieren.
Sonderfall Airbnb?
Airbnb gerät immer mal wieder in die Negativ-Schlagzeilen durch Todesfälle von Feriengästen oder Bespitzelung via Webcams. Schnell kommt die Frage nach einer Absicherung auf. Airbnb selbst gilt ja eigentlich nur als Vermittlungsplattform. Trotzdem bieten sie zwei Arten von „Garantien“ an. Zum einen die Gastgeber-Garantie, die durch Feriengäste verursachte Schäden abdecken soll. Zum anderen die seit Oktober 2015 bestehende Versicherung zum Schutz von Gastgebern. Diese soll auch Schäden abdecken, die Feriengäste verursachen und die einen beispielsweise nicht nur selbst betreffen, wie etwa ein Wasserschaden. Klingt erstmal sinnvoll, trotzdem sollte man sich die AGB von Airbnb gut durchlesen. Denn dort steht sehr klar geschrieben, welche Schäden durch Airbnb abgedeckt werden und welche nicht. Zudem ist bei Rechtsstreitigkeiten immer der Vermieter in der Nachweispflicht und zwar gegenüber Airbnb. Die Kalifornier entscheiden dann über den weiteren Verlauf der Schadensansprüche. Trotzdem sollte man als Vermieter immer über eine private Haftpflicht sowie eine Rechtsschutzversicherung verfügen, vor allem dann wenn es zu Streitigkeiten mit dem Vermittlungsportal kommt.
Über den Autor:
Dennie Liemen blickt auf 20 Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche zurück und ist Versicherungsexperte u. a. bei Sachversicherung24. Als Vorstand der Beratungswerk24 AG entwickelt er zusätzlich zusammen mit seinem Team Strategien für das E-Marketing von Web-Portalen für die Versicherungsbranche.
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