Externe Gefahrgutbeauftrage auf dem Prüfstand
Die Dienstleistungen externer Gefahrgutbeauftragen werden von Organisationen oder Einzelpersonen auf Basis der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) angeboten. Um als Gefahrgutdienstleister tätig zu sein, bedarf es lediglich einer Gewerbeanmeldung.
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