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Neue Regelung zum Trittschutz

Mit einfacher Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Verlegen

Bis vor einige Jahren entschieden sich Eigentümer einer Wohnung oftmals für Fliesen statt für Teppich. Aufgrund des Ende Juni 2020 verkündeten BGH-Urteils sollten Eigentümer diese Wahl mit Sorgfalt und in Ruhe entscheiden, denn:

Aufgrund dieses wichtigen Urteils müssen Verbraucher beim Austausch des Bodenbelags darauf achten, Trittschutz zu verlegen.

Im Detail hat dies natürlich wichtige Konsequenzen, denn Eigentümer einer Wohnung müssen gerade in einem Mehrfamilienhaus nun genauer überlegen. Soll der alte Teppichboden raus und durch Fliesen ersetzt werden, so gilt es sich an die Bestimmungen des Schallschutzes zu halten. Grundlage ist hierfür das Baujahr des Hauses.

Sollten sich die darunter wohnenden Eigentümer also beschweren, so muss gehandelt werden. Dabei muss der Trittschallschutz den Normen entsprechen. Doch was bedeutet dies und wie verlegen Eigentümer Trittschutz richtig? In diesem Artikel erfahren Nutzer, was es zur DIN-Norm zu wissen gibt – inklusive einer How-to-Anleitung mit schrittweiser Erklärung zum richtigen Verlegen von Trittschutz.

DIN-Norm für Trittschutz beachten

Einsatz einer Wasserwaage beim Fliesenlegen
Alles im Lot? Eine Wasserwaage ist unverzichtbar beim Selbst-Verlegen.

Gerade in Häusern mit mehreren Wohnungen und speziell Dachgeschoss-Vermietungen schaut die Lage oftmals so aus, dass die Mieter sich irgendwann verwirklichen möchten. Der alte Teppich muss raus, gefällt nicht mehr und viele sehen sich mit der Zeit auch am alten Mobiliar satt.

Infolgedessen denken sich die meisten nichts dabei, reißen den alten Bodenbelag raus und versehen die jeweiligen Räumlichkeiten mit neuen, qualitativ hochwertigen und optisch ansprechenden Fliesen. Dass die Trittgeräusche die üblich geltende Lautstärke deutlich überschreiten, vergessen viele Leute. Die Folge: Irgendwann beschweren sich die darunter wohnenden Mieter.

Darauf basierend ist das BGH Urteil 2020 entstanden. Als Eigentümer einer Wohnung muss man seitdem darauf achten, dass die eigene Wohnung mit Trittschutz versehen ist. Ist dies geschehen und die unten wohnenden Mieter beschweren sich erneut – macht es Klick, denn der gewählte Trittschutz entsprach wohl nicht der DIN-Norm und war dementsprechend nicht ausreichend.

Wer eine Wohnung besitzt und diese mit einem neuen Bodenbelag ausstatten möchte, sollte dementsprechend in jedem Fall auf die Verlegung eines hochwertigen Trittschutzes achten.

So verlegt man hochwertigen Trittschutz entsprechend der DIN-Norm in fünf Schritten

Zunächst einmal ist es wichtig, zu wissen, dass es verschiedene Stärken der Trittschalldämmung gibt. Dies ist ein wichtiger Aspekt und es gilt abzuwägen, welche Stärke für ausreichend Trittschutz sorgt.

  1. Schritt: Das richtige Ausrollen

    Beim Verlegen von Trittschutz müssen Anwender darauf achten, dass dieser sauber und eben ausgerollt wird. Ist dies geschehen, so muss danach der Boden auf Unebenheiten geprüft werden. Dies ist unerlässlich, da mögliche Verunreinigungen und Unebenheiten das Verlegen des Bodenbelags erschweren und ein erster Grund für störende Geräusche sind.

  2. Schritt: Fixieren der Matten

    Im zweiten Schritt geht es an das Anbringen bzw. Fixieren der Matten. Nicht alle Stellen brauchen eine Befestigung, es genügt, bereits an einigen Stellen aktiv zu werden und den Trittschutz zu fixieren.

  3. Schritt: Verbinden der Ränder

    Dieser Schritt ist essentiell und es gibt einige Aspekte zu beachten. Sobald die erwähnten Matten fixiert sind, verbindet man diese mit einem speziellen Klebeband. Hier gilt es darauf zu achten, dass die Fläche einheitlich und eben ist. Außerdem muss der gesamte Boden eines Raumes mit Trittschutz versehen werden, sonst entstehen Schallbrücken und der gewünschte Effekt verpufft.

  4. Schritt: Verlegen und Kontrolle

    In den Schritten vier und fünf geht es an das Verlegen des Bodenbelags. Hier muss mit einer gewissen Sorgfalt gearbeitet werden. Ist auf den ersten Blick alles erledigt, wartet man einige Stunden und prüft das Ganze. Hierfür ist es ratsam, den Nachbar zu Rate zu ziehen – er kann Bescheid geben, sollte es an gewissen Stellen noch zu störenden Geräuschen kommen.