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Lebensversicherung widerrufen – So kommen Versicherungsnehmer aus ihren Vertrag

Durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es nun möglich, eine bereits seit vielen Jahren bestehende Lebensversicherung zu kündigen, wenn die Widerrufsbelehrung unwirksam ist. Durch dieses Urteil können viele Verbraucher ihre unlukrative Lebensversicherung widerrufen und das Geld gewinnbringender investieren.

Kündigung Lebensversicherung für Verträge zwischen 1995 und 2007 möglich

Am 07. Mai 2014 entschied der BGH gemäß Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, dass schon jahrelang existierende Lebensversicherungen auch heute noch widerrufen werden können, wenn sie über keine ordnungsgemäße Widerrufserklärung verfügen. Das betrifft somit alle Verbraucher, die in der Zeit zwischen den Jahren 1995 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben und nicht gesetzeskonform belehrt wurden. Der Versicherungskunde hat nach einem schriftlichen Widerruf Anspruch auf die Rückerstattung aller an die Versicherungsgesellschaft eingezahlten Beiträge.

Vertragsprüfung: Welche Verträge sind betroffen?

Der Europäische Gerichtshof bezieht sich in seiner Entscheidung auf die Unwirksamkeit des § 5a Versicherungsvertragsgesetz – dieser ist in dieser Form nur bis zum 31.12.2007 gültig gewesen. Somit sind alle Verträge widerrufbar, die ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vor dem 01.01.2008 abgeschlossen wurden. Experten vermuten, dass Verträge bis zum 10.10.1995 betroffen sind.
Die Wirtschaftskanzlei Vogt benötigt daher für eine Prüfung sämtliche Unterlagen, die die Vertragspartner von ihrer Versicherung erhalten haben, zum Beispiel den Antrag und die Police und unter Umständen die Verbraucherinformationen. In einigen wenigen Fällen wurden dem Verbraucher auch keine Widerrufsbelehrungen ausgehändigt.

Bei Rückabwicklung an das Finanzamt denken

In den meisten Fällen wurden die Beiträge für die Lebensversicherung in der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt und minderten somit das zu versteuernde Einkommen. Im Falle einer Kündigung und Rückabwicklung, müssen Verbraucher damit rechnen, die durch die Lebensversicherung eingesparten Steuern zurückerstatten zu müssen. Steuerfrei sind Erträge aus Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Das ist auch der Grund, warum früher Kapitallebensversicherungen gerne als Altersvorsorge genutzt wurden. Wird nun eine neue Lebensversicherung zu den derzeit gültigen Konditionen abgeschlossen, müssen Erträge aus der Versicherung versteuert werden.
Wurde die Lebensversicherung als Darlehen für eine Immobilie genutzt, besteht für finanzierende Institute keine Sicherheit mehr, wenn Versicherungsnehmer diese Lebensversicherung kündigen. In diesem Fall wird die Bank eine Ersatzsicherheit verlangen oder das Darlehen fällig stellen. Hier hilft die Wirtschaftskanzlei Vogt mit einer Umschuldung.

Zinszahlungen auf bezahlte Versicherungsbeiträge

Am 26.02.2015 hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein die Rechte von Kunden, die ihre Lebensversicherung gemäß des § 5a Versicherungsvertragsgesetz wegen einer fehlerhaften oder fehlenden Widerrufserklärung kündigen, nochmals gestärkt, denn sie willigt nun den Versicherungsnehmern einen Nutzungsersatzanspruch zu. Abziehen dürfen die Versicherungen lediglich den Risikoanteil für das versicherte Risiko. In welcher Höhe die Nutzungsentschädigung ausfallen kann, steht noch nicht fest.
Die Richter des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein sind der Meinung, dass diese Entschädigung in der Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegen sollte. Auch das Landgericht Kiel hat 2014 eine Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe für richtig anerkannt – effektiv bedeutet das einen Basiszins, der etwa 6 Prozent beträgt.

Fazit:

Aufgrund des zumeist geringen Lebensversicherungs Rückkaufswerts haben sich bislang viele Verbraucher mit einer alten und nur schlecht verzinsten Lebensversicherung davor gescheut, diese zu kündigen. Doch aufgrund der neuen Rechtsprechung lohnt es sich nun, die Rendite durch mit rund 6 Prozent auszuschöpfen und die Versicherung auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch Experten, wie die Wirtschaftskanzlei Vogt, prüfen zu lassen. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen: Lebensversicherung auf fehlerhafte Widerrufsbelehrung prüfen

Verantwortlichkeit & Herausgabe der Pressemitteilung erfolgte durch:
Wirtschaftskanzlei Vogt
Leopoldstrasse 100
80802 München

 

Foto: © Rainer Sturm  / pixelio.de

Ein Gedanke zu „Lebensversicherung widerrufen – So kommen Versicherungsnehmer aus ihren Vertrag

  • In diesem Bereich hat sich doch schon einiges getan. Der Artikel dazu ist sehr informativ, dennoch sollte man sich hier eine persönliche Beratung einholen, um genau zu erfahren, was möglich ist und welche Schritte gegangen werden müssen.

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