Kennzeichen nach Umzug behalten – so geht´s
Ein Wunschkennzeichen sagt viel über den Besitzer eines Fahrzeuges aus. Die Kreativität kennt nahezu keine Grenzen. Dabei ist es egal, ob das Kennzeichen mit B-US, HE-LL oder HE-XE aufgewertet wird. Bevor diese besondere Aufmachung das eigene Fahrzeug zieren kann, gilt es das Wunschkennzeichen zu reservieren. Gerade ein Umzug wirft die Frage auf, ob das lieb gewonnene Wunschkennzeichen am neuen Wohnort weiterhin genutzt werden kann. Ob und wie das möglich ist und was es beim Reservieren des Wunschkennzeichens zu beachten gilt, beschreibt dieser Ratgeber.
Die Reservierung eines Kennzeichens
Bevor ein Kennzeichen mit umziehen kann, muss es angemeldet werden. Das Wunschkennzeichen zu reservieren ist eine sehr beliebte Form, damit das Objekt der Begierde am Ende auch das Fahrzeug zieren kann. Die Kfz-Zulassungsstelle ist für die Reservierung von Kennzeichen zuständig. In einigen Fällen kann diese Aufgabe auch dem Bürgerbüro obliegen. Um die gewünschte Kennzeichenfolge zu reservieren, ist ein persönlicher Gang, ein Telefonat oder eine Online-Reservierung möglich. Um das Wunschkennzeichen reservieren zu lassen, muss der Fahrzeughalter seinen Namen sowie seine Anschrift angeben.
Das Wunschkennzeichen kann allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum reserviert werden. In der Regel ist dies von zehn bis zu neunzig Tagen möglich. In Ausnahmefällen wie beispielsweise in Augsburg, können Fahrzeughalter bis zu einem Jahr im Online-Portal ihr Wunschkennzeichen reservieren lassen. Einige Behörden lassen sogar eine Verlängerung zu.
Das Kennzeichen und die Abmeldung
Oftmals ist eine kurze Abmeldung des Fahrzeuges notwendig. Sollte die Abmeldung lediglich von kurzer Dauer sein, so gilt für das Wunschkennzeichen eine gebührenfreie Schonfrist von einem Jahr, bevor eine Freigabe erfolgt. Wird das zuvor abgemeldete Kennzeichen allerdings für ein anderes Fahrzeug verwendet als das ursprüngliche, so bleibt dem Fahrzeughalter eine Reservierungsfrist von 3 Monaten und muss dafür eine Zusatzgebühr von 10,20 Euro entrichten.
Die zusätzliche Gebühr einer Wunschkennzeichen-Reservierung beträgt 10,20 Euro und bei einer Onlinebuchung kommen nochmals 2,60 Euro obendrauf. Ob es sich lohnt, ein Wunschkennzeichen zu reservieren, muss jeder Fahrzeughalter für sich selbst entscheiden.
Neuer Wohnort mit altem Kennzeichen
Neue Stadt, neue Wohnung und jetzt fehlt nur noch ein neues Kennzeichen? Nicht unbedingt! Das Fahrzeug muss zwar umgemeldet werden, die alten Kennenzeichen können aber problemlos weiter in Verwendung bleiben. Selbst wenn der neue Zulassungsbezirk nicht mehr mit dem vorherigen übereinstimmt, kann das alte Kennzeichen am Fahrzeug verbleiben. Dies gilt auch, wenn der Umzug in ein anderes Bundesland erfolgt. Bis Ende 2014 galt diese Regelung nur innerhalb weniger Bundesländer. Das Jahr 2015 läutete die bundesweite Kennzeichenmitnahme ein und damit eine erhebliche Erleichterung für viele Fahrzeughalter.
Das einstige Wunschkennzeichen kann auf diese Weise weiterhin in ganz Deutschland genutzt werden. Lediglich die Verpflichtung zur Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle oder dem Bürgerbüro besteht auch weiterhin. Der 01. Oktober 2019 hat jedem Autofahrer eine weitere Erleichterung in Sachen Kennzeichenbeibehaltung beschert. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, das Kennzeichen auch bei einem Halterwechsel beizubehalten.
Der Vorteil, der sich Fahrzeughaltern durch die Mitnahme ihres Kennzeichens bietet, ist die Kostenersparnis. Es müssen weder neue Schilder geprägt werden, noch bedarf es einer neuen Feinstaubplakette. Der Aufwand, ein neues Wunschkennzeichen zu reservieren, entfällt.
Einige Ausnahmen führen allerdings dazu, dass der Vorteil nicht genutzt werden kann. Dies gilt dann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzuges nicht zugelassen war oder ein gänzlich neues Auto am neuen Wohnort angeschafft worden ist. Bei einem zweiten Umzug über den Zulassungsbezirk hinaus gilt es dann ein neues Wunschkennzeichen zu reservieren und anzumelden.