Kennzeichen gestohlen: Das ist jetzt zu tun
Diejenigen, die noch nie von einem Diebstahl ihres Auto-Kennzeichens betroffen waren, haben bis jetzt Glück gehabt. Pro Jahr werden in Deutschland nämlich circa 150.000 Nummernschilder gestohlen.
In der Regel verbergen sich hinter dem Kennzeichen-Diebstahl kriminelle Machenschaften. Den Dieben geht es oft nicht um das Kennzeichen selbst, sondern vielmehr um die TÜV-Plakette, welche sie ablösen und auf einem anderen Kennzeichen anbringen. Doch falsche Nummernschilder werden ebenfalls gerne von Tank-Betrügern genutzt – schließlich lässt sich der Täter, der die Zapfsäule ohne Bezahlung verlässt, ohne ein korrektes Kennzeichen kaum ermitteln.
Was zu tun ist, wenn das Nummernschild plötzlich abhandenkommt, erklärt der folgende Beitrag.
Das korrekte Handeln bei Kennzeichendiebstahl
Sobald bemerkt wird, dass ein oder sogar beide Nummernschilder gestohlen wurden, muss die nächstgelegene Polizeiwache aufgesucht werden, um den Verlust zu melden. Die Zulassungsstelle stellt ein neues Nummernschild nämlich ausschließlich gegen Vorlage einer Verlustbescheinigung aus. Daneben kommt es zu einer Sperrung des gestohlenen Kennzeichens für die nächsten zehn Jahre – das Wunschkennzeichen ist demnach also verloren. Empfehlenswert ist es außerdem, eine Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei zu erstatten. Falls der Dieb gefasst werden sollte, kann dieser dann für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Mit der Verlustmeldung der Polizei ist dann die Zulassungsstelle aufzusuchen, um die Ausstellung neuer Kennzeichen zu beantragen. Mitgeführt werden muss dabei auch der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II sowie der Personalausweis. Falls nur ein Kennzeichen gestohlen wurde, sollte das zweite ebenfalls bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Die Versicherung ist sowohl über den Diebstahl des Nummernschildes als auch über das neue Kennzeichen in Kenntnis zu setzen.
Die Kosten für ein neues Kennzeichen
Kennzeichen, die geklaut werden, werden gesperrt und ein neues Nummernschild durch die Zulassungsstelle ausgegeben. Mit dem Verlust des Kennzeichens geht somit erst einmal ein ziemlich großer Aufwand einher. Zu diesem kommen jedoch auch zusätzliche Kosten.
Eine Gebühr von bis zu 60 Euro wird durch die Zulassungsstelle verlangt, um ein neues Kennzeichen auszustellen und die Fahrzeugpapiere umzuschreiben. Für die neuen Nummernschilder werden darüber hinaus noch einmal rund 30 Euro fällig. Wichtig ist, dass die entsprechenden Belege sorgfältig aufbewahrt werden, damit die Kosten von dem Täter erstattet werden können, falls dieser gefasst werden sollte.
Dagegen werden die Ausgaben in der Regel nicht von der Versicherung übernommen, außer, dies ist in den jeweiligen Kasko-Bedingungen explizit vereinbart.
Fahrt ohne Kennzeichen
Im Übrigen ist es keinesfalls erlaubt, ohne Kennzeichen weiterzufahren. Unabhängig davon, aus welchem Grund die Kennzeichen fehlen, ist dies verboten und mit einem Bußgeld von 60 Euro belegt. Falls nur eines der Nummernschilder entwendet wurde, ist es von dem Ermessensspielraum der Polizei abhängig, ob durch das Weiterfahren ein Vergehen vorliegt.
Von einem Ersatzschild, das selbst gestaltet wurde, geht zwar keinerlei rechtliche Bedeutung aus, allerdings zeigt es zumindest, dass auf die Kennzeichen nicht bewusst verzichtet wird.
Schutz vor Kennzeichendiebstahl
Vor dem Diebstahl der Kennzeichen kann sich im Grunde niemand vollkommen schützen, dennoch kann es den Dieben durchaus schwerer gemacht werden. Bei den herkömmlichen Kennzeichenhalterungen aus Plastik ist beispielsweise nur ein Handgriff nötig, um diese aufzubrechen oder zu öffnen.
Kennzeichen, die mit dem Fahrzeug fest verschraubt sind, lassen sich dagegen ausschließlich mit einem Schraubenzieher lösen. Daneben sind auch spezielle diebstahlsichere Nummernschildhalter aus Edelstahl erhältlich.