Ist Spiegelfolie am Fenster erlaubt?
Fenster vor äußeren Blicken zu verbergen, gelingt mit Folie. Sie verhindert es, dass Menschen in die Wohnung schauen können, selbst wenn von Innen das Licht aktiviert wurde. Sowohl tagsüber als auch nachts können die Eigenschaften der Folie überzeugen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ist diese Art der Beklebung von Fenstern überhaupt erlaubt?
Ist Spiegelfolie an denkmalgeschützten Gebäuden erlaubt?
Nicht nur vor Blicken möchten sich Anwender schützen, wenn sie Spiegelfolie an Fenster anbringen. Auch als Schutz vor Sonneneinstrahlungen bietet die Spiegelfolie eine gute Lösung und verhindert, dass die Strahlen das Innere der Wohnung aufheizen können. Insbesondere im Sommer spielt dies eine besondere Rolle. Handelt es sich jedoch nicht um Eigentum, kann das Anbringen der Spiegelfolie für Fenster problematisch sein. Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden reagieren Vermieter nicht positiv, wenn die Fenster mit Spiegelfolie beklebt werden sollen. Auch bei generellen Mietwohnungen kann es zu Schwierigkeiten mit dem Eigentümer kommen, da die Folie auch dazu in der Lage ist, das Gesamtbild des Gebäudes zu verändern.
Hinterlässt die Folie Spuren?
Die Vorteile von Spiegelfolie am Fenster liegen auf der Hand, denn sie ist preiswert im Erwerb und einfach zu montieren, ohne dass hierfür teure Umbauarbeiten notwendig wären. Sie ist wirksam gegen Hitze, denn sie sorgt dafür, dass Sonnenstrahlen abgefangen werden. Auch fremden Blicken weiß sie vorzubeugen. Muss die Folie wieder entfernt werden, weil beispielsweise ein Umzug ansteht, geschieht dies schnell und ohne Spuren zu hinterlassen. Doch letzteres ist nicht bei jedem Produkt gleichermaßen gewährleistet.
Erlaubt der Vermieter die Abbringungen der Klebefolie?
Es existieren Artikel, die als Folie zwar leicht anzukleben, aber nur noch schwer wieder zu entfernen sind. Als Folge können Glasscheiben und Fensterrahmen beschädigt werden. Manche Vermieter weisen im Mietvertrag bereits darauf hin, dass eine Anbringung von Spiegelfolien daher nicht erwünscht ist. Manchmal ist es hingegen ratsam, das persönliche Gespräch zu suchen, um die persönliche Situation genau zu schildern. Eine sich aufheizende Wohnung ist im Sommer womöglich mit der preiswerten Methode der Anbringung von Spiegelfolien abzukühlen, ohne dass teure Renovierungen notwendig sind.
Reflektierende Folie kann das Verhältnis in der Nachbarschaft beeinträchtigen: Deshalb ist es vorteilhaft, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen
In dicht bebauten Wohngegenden kann die Spiegelfolie zu Streitereien in der Nachbarschaft führen. Mancherorts sind die Distanzen zwischen gegenüberliegenden Parteien gering. Reflektierende Spiegelfolie kann dazu beitragen, das Sonnenlicht in die Nachbarwohnung abzustrahlen. Hierdurch entstehen Rechtsstreitigkeiten, die sich im Vorfeld umgehen lassen, wenn Rücksprache mit potenziell betroffenen Nachbarn getroffen wird. Oft hilft ein Gespräch dabei, die Situation zu entschärfen und die Anbringung der Spiegelfolie durchzusetzen.
Das gilt es zu beachten, wenn die Folie von außen angebracht werden soll
Insbesondere Spiegelfolien, die nicht innen, sondern außen angebracht werden, besitzen häufig einen starken Klebefilm. Sitzt dieser einmal fest am Fenster, ist die Folie nur schwer vom Glas abzulösen. Die Hitze der Sonneneinstrahlung kann zu einer regelrechten Fusion der Folie mit dem Fenster führen. Als Folge wird die Entfernung teuer, denn sie muss professionell ausgeführt werden. Handelt es sich daher um Spiegelfolie, die außen angebracht werden soll, gilt es abzuwägen, ob sich die Anbringung lohnt. Mieter müssen in solch einem Fall zwingend Rücksprache mit ihrem Vermieter halten, da andernfalls extreme Mehrkosten anfallen. Besser ist es im Zweifel am Ende dann doch auf ein Rollo zurückzugreifen oder eine Spiegelfolie zu erwerben, die von Innen angebracht werden kann und leichter zu entfernen ist, wenn ein Umzug aus der Wohnung ansteht.