Führerschein verloren: Das ist zu tun!
Es kann schnell passieren, dass der Führerschein verloren geht. In diesem Fall ist es nötig, bei der lokalen Führerscheinstelle des jeweiligen Wohnorts ein neues Exemplar zu beantragen. Schließlich wird ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro fällig, wenn der Führerschein bei der Fahrt nicht mitgeführt wird. Dies wird den Führerscheinanwärtern bereits früh beigebracht, beispielsweise im Rahmen der renommierten Fahrausbildung in Zürich.
Von der Führerscheinstelle werden für die Ausstellung einer Fahrlizenz verschiedene Dokumente verlangt, wie etwa ein biometrisches Lichtbild und ein gültiger Reisepass beziehungsweise Personalausweis. In einigen Fällen ist darüber hinaus die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung notwendig, die den Führerscheinverlust bestätigt. Ein besonderer Fall ergibt sich, wenn der Führerschein gestohlen wurde.
Wie grundsätzlich zu handeln ist, wenn der Führerschein verloren geht oder gestohlen wird, wird im folgenden Artikel ausführlich erklärt.
Die Kosten für einen Ersatzführerschein
Ist die Ausstellung des Führerscheins an einem Ort erfolgt, der nicht mehr dem aktuellen Wohnort entspricht, ist eventuell auch eine Karteidatenabschrift für die Beantragung eines neuen Führerscheins notwendig. In dieser werden die Führerscheindaten bescheinigt, welche die ehemalige Fahrerlaubnisbehörde über den Führerscheininhaber vermerkt hat.
Die Kosten für den Ersatzführerschein bei Verlust betragen circa 72 Euro. Inkludiert sind darin bereits die Kosten für die eidesstattliche Versicherung, die Kosten für das benötigte Passbild fallen jedoch zusätzlich an.
Die Wartezeit auf den neuen Führerschein
Bis der neue Führerschein da ist, kann durchaus ein wenig Zeit vergehen. Für Fahrten im Inland kann zur Überbrückung dann eine Bescheinigung als vorläufiger Nachweis des Führerscheines genutzt werden. Allerdings fallen für diese zusätzliche Kosten an und sie ist nur gültig, wenn sie gemeinsam mit einem aktuellen Ausweis vorgezeigt werden kann.
Wird der neue Führerschein jedoch in kürzerer Zeit benötigt, beispielsweise, weil eine Fahrt ins Ausland unternommen wird, ist ebenfalls die Beantragung des neuen Führerscheines in Form einer Expressausstellung möglich – natürlich gegen einen entsprechenden Aufpreis.
Führerscheinverlust im Ausland
Ist der Führerschein während eines Aufenthaltes im Ausland verloren gegangen oder wurde er sogar gestohlen, ist dies unverzüglich bei der lokalen Polizeidienststelle anzuzeigen. Für die Rückfahrt ist es dann nämlich nötig, eine Diebstahlsanzeige vorweisen zu können, damit keine Missverständnisse entstehen, die teilweise hohe Bußgelder nach sich ziehen können.
Wurden Landesgrenzen mit dem Fahrzeug überquert, ohne, dass ein Verlustnachweis vorhanden ist, betragen die Bußgelder in Italien beispielsweise 86 Euro, in Österreich muss mit 36 Euro gerechnet werden.
Sobald der Führerscheinbesitzer wieder in Deutschland ist, muss dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde seines Wohnortes einen neuen Führerschein beantragen.
Gestohlener Führerschein – Unbedingt Polizei einschalten
Ist es sicher, dass der Führerschein nicht verloren, sondern gestohlen wurde, ist darüber unbedingt eine Anzeige bei der Polizei zu stellen. Durch die Polizeibeamten wird dann die bereits erwähnte Diebstahlbescheinigung ausgestellt. Bei der Beantragung des neuen Führerscheins bei der Behörde ist diese Bescheinigung dann vorzulegen. Für den neuen Führerschein betragen die Kosten dann lediglich rund 35 Euro.
Bis der neue Führerschein ausgestellt ist, können durchaus sechs Wochen vergehen – vorausgesetzt, es wird nicht die Möglichkeit der Eilzustellung in Anspruch genommen. Um den mit dem Führerscheinverlust entstehenden Aufwand von Vorneherein zu vermeiden, sollte das Dokument idealerweise natürlich stets sicher aufbewahrt werden.