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Firmen beklagen unerträgliche Belastung an Bürokratie, Kosten und Verwaltungsaufwand

Akten wälzen statt die eigentliche Arbeit erledigen – schon im November 2019 hat der Bundesrat dem Bürokratieentlastungsgesetz III zugestimmt. Jedoch kritisieren deutsche Unternehmen, dass eine merkliche Entlastung bei bürokratischen Vorgaben und Pflichten nicht wirklich angekommen ist. Nach wie vor verursacht der administrative Aufwand und Umfang an Bürokratie, sowie Einhaltung aller Regelwerke und Vorschriften in Deutschland neben reichlich Unmut auch enorme Kosten.

Nahezu jedes Unternehmen gibt an, dass bürokratischer Aufwand in den letzten Jahren gefühlt eher zu- als abgenommen hat. Das belastet nicht nur Kleinunternehmer und Mittelständler, die als Jobmotor gelten. Firmengründer werden aufgrund der hohen Hürden abgeschreckt. Unternehmensnachfolge kommt für viele immer seltener in Betracht. Dies gefährdet Arbeitsplätze und reduziert die Unternehmensvielfalt.

„Behördenkram“ zu erledigen frisst viel Zeit und
Nerven und bindet damit Arbeitskraft.

Dabei gilt es nicht nur alle Vorschriften und Gesetze zu kennen, sondern auch die stetigen Änderungen und Neuerungen nicht aus dem Auge zu verlieren. Ein gutes Beispiel sind die Aufzeichnungspflichten rund um die Einhaltung des Mindestlohns. Hier muss die Arbeitszeit von geringfügig Beschäftigten spätestens nach sieben Tagen aufgezeichnet sein. Diese Daten gilt es für zwei Jahre zu speichern und bei einer Kontrolle vorzulegen. Sicher, das hierdurch verfolgte Ziel, nämlich die Einhaltung des Mindestlohns sicherzustellen, ist völlig nachvollziehbar, aber die Aufzeichnungspflicht verursacht zusätzliche Kosten. Für Branchen, die als besonders schwarzarbeitsgefährdet eingestuft sind, gilt diese Aufzeichnungspflicht zudem nicht nur für Mini-Jobs. Beispielsweise betrifft dies:

  • Baugewerbe
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Personenbeförderungsgewerbe
  • Speditions-, Transport und das damit verbundene Logistikgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Gebäudereinigung
  • Forstwirtschaft
  • Fleischwirtschaft
  • Unternehmen im Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen

Die umfangreichen Vorgaben der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung sind direkt hier nachzulesen: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Sonstige-Pflichten/sonstige-pflichten_node.html#doc304764bodyText1

Bedenklich auch, dass Verordnungen oder Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden (können). Guter Rat ist oft teuer. Sich hier stets auf dem Laufenden zu halten, kostet zusätzlich Arbeitszeit und Geldmittel. Als Beispiel sei hier die seit dem 25. Mai 2018 geltende DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) genannt. Die seit dem Inkrafttreten der Verordnung ergangenen Gerichtsurteile und Entscheidungen sorgen immer wieder für reichlich Kopfschmerzen und Unsicherheiten in Unternehmen.

So entschied das Oberlandesgericht Köln mit seinem Urteil vom 26.07.2019 (Aktenzeichen 20 U 75/18), dass auch persönliche Vermerke als personenbezogene Daten anzusehen sind. Somit fallen auch digitale Notizen zu Telefonaten unter die Auskunftspflicht der Datenschutz-Grundverordnung. Nur eine Entscheidung von vielen, die Unternehmen nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfen. Denn Strafen können schnell existenzbedrohend ausfallen.

Fakt ist, dass sich gerade kleine und mittlere Unternehmen vom Gesetzgeber nicht mehr verstanden fühlen. Nicht selten kommt es vor, dass Aufträge wegen zu vieler bürokratischer Hürden verzögert oder erst gar nicht realisiert werden können. Es nutzt einfach nicht andauernd Arbeitskreise abzuhalten, Gespräche und Informationsaustausch zu betreiben und Verständnis zu bekunden. Es muss endlich eine spürbare realistische Entlastung stattfinden. Aneinander vorbei hilft wirklich niemanden mehr.

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