Einbruch: Das sollte man danach tun
Für Betroffene stellt ein Einbruch in den eigenen vier Wänden stets einen einschneidenden Vorfall dar. Schließlich sind durch diesen eventuell nicht nur Erinnerungsstücke und Wertsachen abhandengekommen, sondern es wurde auch massiv in die Privatsphäre eingegriffen.
Wichtig ist, nachdem der Einbruch festgestellt wurde, richtig zu reagieren. Wurde zum Beispiel das Türschloss aufgebrochen, sind die Dienste eines kompetenten Schlüsseldienstes nötig. Was darüber hinaus zu beachten ist, erklärt der folgende Beitrag.
Das richtige Verhalten nach einem Wohnungseinbruch
Wird der Einbruch bei dem Betreten der Räumlichkeiten festgestellt, sollten sich die Bewohner im ersten Schritt versichern, ob die Täter noch in der Wohnung sind. Falls ja, sind die Räumlichkeiten sofort wieder zu verlassen – eine Konfrontation mit dem Täter ist in jedem Fall zu vermeiden. Danach muss umgehend die Polizei informiert werden.
Wichtig ist, den aktuellen Zustand der Wohnung nicht zu verändern, bis die Polizei eintrifft. In einigen Fällen fordert die Polizei auch die Spurensicherung an, um Beweise zu sichern. Erst, wenn die Spurensicherung beendet ist, können die betroffenen Räume wieder in Ordnung gebracht werden.
Handelt es sich jedoch um eine größere Verwüstung, ist es sinnvoll, auch von der Versicherung die Freigabe zum Aufräumen einzuholen, denn diese schickt eventuell noch einen eigenen Gutachter. Nicht vergessen werden darf im Übrigen bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten – ansonsten ist es nicht möglich, den entstandenen Schaden über die Versicherung abzuwickeln.
Fotodokumentation und Stehlgutliste
Nachdem der Tatort von der Polizei untersucht wurde, sollten auch die Bewohner noch Fotos von dem Zustand der Wohnung anfertigen. Dabei sind vor allem Einbruchsspuren und eventuelle Beschädigungen zu dokumentieren.
Sowohl für die Polizei als auch für die Versicherung ist es im nächsten Schritt wichtig, dass eine Stehlgutliste angefertigt wird. In dieser werden alle entwendeten Wertgegenstände notiert. Diese Liste wird neben der Strafanzeige für die Abwicklung über die Versicherung benötigt. Auf der Liste wird nicht nur der gestohlene Gegenstand selbst erfasst, sondern ebenfalls der realistische geschätzte Wiederbeschaffungswert.
Informieren der Versicherung
Wurde die Liste über die gestohlenen Wertgegenstände angefertigt, muss spätestens die Versicherung, genauer gesagt die Hausratversicherung, informiert werden. Einige Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, die Schadenmeldung in Form eines praktischen Online-Schadenformulars vorzunehmen.
Wurden im Zuge des Einbruchs jedoch nicht nur Gegenstände entwendet, sondern ebenfalls Schäden angerichtet, ist unter Umständen auch die Wohngebäudeversicherung zuständig. Wurden so beispielsweise Fenster oder Türen beschädigt, stellt diese den richtigen Ansprechpartner dar.
Generell ist es empfehlenswert – besonders, wenn es sich um größere Schäden handelt – telefonischen Kontakt zur Versicherung aufzunehmen. Die folgenden Informationen und Unterlagen werden in der Regel von der Versicherung benötigt:
- Stehlgutliste
- Schadensdatum/Einbruchsdatum
- Fotos vorhandener Spuren des Einbruchs
- Aktenzeichen der Strafanzeige bei der Polizei
- Wertgutachten, falls Wertgegenstände wie Kunstwerke entwendet wurden
Sperrung von Ausweisen und Karten
Wird vermutet, dass die Einbrecher auch Schlüssel entwendet haben, sind die jeweiligen Schlösser unbedingt auszutauschen. Darüber hinaus müssen gestohlene Personalausweise, EC-Karten, Kreditkarten oder Sparbücher umgehend gesperrt werden. Gestohlene Smartphones sind ebenfalls über den Anbieter zu sperren.
Nach einem Einbruch in die eigenen vier Wände leiden viele Betroffene auch psychisch, da sie Angst vor einem erneuten Einbruch und ein geringeres Sicherheitsgefühl verspüren. Hilfreich kann es dann sein, eine psychologische Beratungsstelle zu kontaktieren.