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Die Bafög-Reform und die Vorteile für Antragsteller

Junge Menschen, die im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 ein Studium beginnen oder eine Ausbildung starten, profitieren von der Reform der Bafög-Gesetze. Pünktlich vor der Sommerpause des Bundesparlamentes wurde das Gesetz verabschiedet. Gerade rechtzeitig, damit die Änderungen zum Start des neuen Ausbildungsjahres sowie zum Wintersemester 2019/2020 greifen können.

Wer ab dem Herbst des Jahres Bafög bezieht, profitiert erstmals von erhöhten Bedarfssätzen und weiteren Zusatzleistungen wie eine Wohngeldpauschale oder Zuschläge für die Krankenversicherung. Aber auch aktuelle Bafög-Empfänger dürfen sich auf mehr Geld freuen. Welche Änderungen im Detail kommen, verrät dieser Ratgeber.

Mehr Geld für die Miete

Student in Vorlesung
Wer finanziell abgesichert ist, kann sich besser aufs Studium konzentrieren.

Nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren ist die Bundesregierung verpflichtet, die Regelsätze für das Bafög alle zwei Jahre anzupassen. Das war in der Vergangenheit nicht der Fall und führte mitunter dazu, dass Empfänger bis zu sechs Jahre lang keine Erhöhung erhielten. Angesichts der steigenden Inflation in der Bundesrepublik konnten viele Studenten und Auszubildende ihren Lebensunterhalt vom Bafög nicht bestreiten. Gerade in der Ballungszentren Berlin, München oder Köln waren die Lebensunterhaltskosten deutlich höher.

In den Metropolen sind es in erster Linie die Mieten, für die sehr viel Bafög zu investieren ist. Aus diesem Grund wurde deutlich an der Wohnpauschale gedreht. Im Vergleich zur letzten Erhöhung erhalten Empfänger 75 Euro mehr pro Monat und 325 Euro insgesamt. Diese Summe erhalten jedoch nur Antragsteller, die nicht mehr in einem Haus oder einer Wohnung der Eltern wohnen und einen Mietvertrag beim Antrag von Bafög vorlegen.

Mehr Geld für die Krankenversicherung

Mit steigendem Alter der Studenten wird auch der finanzielle Druck größer.

Der Altersdurchschnitt von Studenten in Deutschland ist zuletzt angestiegen. Auch entscheiden sich häufiger Menschen über 30, noch einmal eine berufliche Ausbildung zu starten. Für sie wurde der Zuschlag zum Bafög für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich angehoben. Erhielten Empfänger zuletzt 86 Euro mehr Geld, sind es seit der Reform 109 Euro.

Je älter ein Mensch wird, umso teurer wird die Krankenversicherung. Menschen über 30 Jahre konnten mit dem Zuschlag die Kosten für die Versicherung zuletzt nicht mehr begleichen. Ab sofort erhalten sie einen erhöhten Zuschlag für die Kranken- und Pflegeversicherung. Wie bei der Wohnpauschale gilt auch hier: bei Antragstellung muss ein Nachweis über die entstehenden Kosten für die Versicherung vorgelegt werden, sonst gibt es keinen Cent extra.

Schuldenbremse für das Bafög

Beziehen Studenten während der gesamten Studienzeit Bafög, häufen sie eine Menge Schulden an. Schon während der Regelstudienzeit konnte so eine hohe fünfstellige Summe entstehen, die Empfänger über Jahrzehnte zurückzahlen mussten. In der Zukunft werden die Bafög-Schulden gedeckelt. Mehr als 10.010 Euro muss kein Empfänger zurückzahlen. Die durchschnittliche Monatsrate steigt auf 130 Euro, maximal 77 Raten zu diesem Betrag muss jeder Bezieher von Bafög nach Ende des Studiums oder der Ausbildung zurückzahlen. Bisherige Rabatte, die für eine vorzeitige Rückzahlung auf Antrag gewährt wurden, soll es in Zukunft nicht mehr geben. Sie sollen schrittweise abgeschafft werden.

Ausnahmen gelten für Empfänger, die zusätzliche Leistungen wie eine Studienabschlusshilfe erhalten haben. Neu ist zudem ein Schuldenerlass nach 20 Jahren. Wer bis dahin immer regelmäßig und im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten seine Raten beglichen hat, muss nicht mehr zurückzahlen. Bisher lag diese Grenze bei 30 Jahren. Diese Änderung gilt nicht nur für neue Anträge, sondern auch für laufende Rückzahlungsverträge.

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