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Cannabis am Arbeitsplatz? Herausforderungen und Unternehmensrichtlinien im Fokus

Die Legalisierung von Cannabis erhitzt derzeit die Gemüter und wird sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf arbeitsrechtlicher Ebene sehr kontrovers diskutiert. Während einige Länder und Regionen weltweit die Legalisierung vorantreiben, bleiben Fragen zum Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz bestehen. Welche Herausforderungen ergeben sich für Unternehmen und Arbeitnehmer? Wie gestalten Unternehmen klare Richtlinien und wie reagieren sie auf gesetzliche Veränderungen?

Am 23. Februar 2024 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur kontrollierten Verwendung von Cannabis und zur zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz). Am 22. März 2024 wurde das Cannabisgesetz im Bundesrat diskutiert und verabschiedet.

Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen: Das Gesetz ist seit dem 1. April 2024 in Kraft, mit Ausnahme der Bestimmungen zu Anbauvereinigungen (Zusammenschluss von Personen zum gemeinsamen Anbau von Cannabis). Diese treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Während also in Deutschland in Bezug auf den Konsum von Cannabis am 23. Februar 2024 ein „Meilenstein“ in der Geschichte der endlosen Diskussionen um die Legalisierung gesetzt wurde, ist in vielen anderen Ländern der Besitz und Konsum von Cannabis bereits schon längere Zeit legal oder zumindest straffrei. Beispiele hierfür sind die Schweiz, die Niederlande, die USA, Uruguay, Portugal, Tschechien, Belgien, Kanada und Thailand. Während in einigen Ländern der Besitz von kleinen Mengen Cannabis lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ist in anderen der Konsum und sogar der Anbau für den persönlichen Gebrauch erlaubt.

Kiffen am Arbeitsplatz?

Cannabis am Arbeitsplatz

Trotz dieser Legalisierung und des liberalen Umgangs ist der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz in vielen Fällen weiterhin verboten, insbesondere in sicherheitskritischen Branchen. Aus gutem Grund. Denn der Cannabiskonsum am Arbeitsplatz birgt viele Risiken, und diese sind bei weitem nicht nur gesundheitlicher Natur. Denn insbesondere in Branchen, in denen Konzentration und Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, kann der Konsum von Cannabis und die daraus resultierenden mentalen, kognitiven und motorischen Einschränkungen fatale Folgen haben. Auf Baustellen beispielsweise kann der Gebrauch von Cannabis zu Unfällen führen, da er die Reaktionszeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen kann. Auch in der Gebäudereinigung kann der Konsum von Cannabis die Fähigkeit beeinträchtigen, bestimmte Aufgaben sicher und effektiv auszuführen. Einen „bekifften“ Fluglotsen, Arzt oder Busfahrer mag man sich ebenfalls lieber nicht vorstellen.

Gemäß § 15 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 müssen Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unterstützen. Absatz 2 verbietet dabei den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln, um Gefährdungen für sich selbst oder andere zu vermeiden. Auch die Einnahme von Medikamenten fällt unter diese Regelung (Absatz 3). Die Legalisierung von Cannabis erfordert daher klare Richtlinien seitens der Arbeitgeber, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und gleichzeitig die Rechte der Mitarbeiter zu respektieren. Dies kann die Kommunikation der Unternehmensrichtlinien zum Drogenkonsum am Arbeitsplatz, die Sensibilisierung für die Risiken des Cannabiskonsums und die Implementierung von Drogen- und Alkoholtests umfassen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Einige Unternehmen wie beispielsweise Continental, Beiersdorf, BMW und Daimler Truck haben klare Betriebsvereinbarungen, die den Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln am Arbeitsplatz verbieten. Sie setzen auf das Konzept der Punktnüchternheit, das darauf abzielt, die Sicherheit und Produktivität der Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese Unternehmen führen regelmäßig Schulungen durch und implementieren strenge Kontrollmechanismen, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter die Unternehmensrichtlinien einhalten.

Auch andere Unternehmen wie Henkel, Eon, Deutsche Telekom und Infineon haben klare Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln am Arbeitsplatz. Sie setzen auf Prävention, Aufklärung und klare Kommunikation, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter sich bewusst sind, welche Verhaltensweisen am Arbeitsplatz akzeptabel sind und welche nicht. Diese Unternehmen betonen die Bedeutung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds für ihre Mitarbeiter und zeigen damit ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Klare Spielregeln

In den meisten Arbeitsverträgen wird Alkoholkonsum während der Arbeitszeit untersagt, und es wird erwartet, dass auch der Cannabis-Konsum am Arbeitsplatz verboten wird. Arbeitnehmer, die gegen diese Regeln verstoßen, setzen sich arbeitsrechtlichen Risiken aus, von Abmahnungen bis hin zu Kündigungen, besonders wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird oder die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet ist. Besonders in sicherheitskritischen Bereichen können Arbeitnehmer, die unter Cannabis-Einfluss stehen, sich selbst und andere gefährden, was zu strengen Maßnahmen des Arbeitgebers führen kann. Das Kündigungsrisiko hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere des Verstoßes und der Art der Tätigkeit. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich der rechtlichen Risiken bewusst sein und klare Richtlinien formulieren und durchsetzen, um Sicherheit und Effizienz im Betrieb zu gewährleisten.

Fazit: Insgesamt zeigt sich, dass der Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz eine komplexe und herausfordernde Angelegenheit ist, die sowohl gesetzliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen hat. Unternehmen müssen ihre Richtlinien und Praktiken kontinuierlich überprüfen und anpassen, um mit den sich wandelnden rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Schritt zu halten. Letztendlich liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für ihre Mitarbeiter zu gewährleisten und sicherzustellen, dass sie sich an geltende Gesetze und Richtlinien halten.