Aufgaben eines persönlichen Assistenzdienstes: Was gehört dazu?
Die Persönliche Assistenz stellt für Menschen mit einer schwerwiegenden Behinderung die Möglichkeit dar, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkung eine weitestgehende Teilhabe an der Gesellschaft zu erlangen. Dazu gehören neben einer Arbeit auch der Zugang zu kulturellen Ressourcen und eine eigenständige Gestaltung der Freizeit und der sozialen Kontakte. Ein Assistenzdienst ermöglicht vor allem das Leben in den eigenen vier Wänden. Damit unterscheidet er sich ganz wesentlich von den Leistungen eines Pflegeheims. Und anders als bei der Unterbringung bei Angehörigen genießen Menschen mit Behinderung hier eine weitestgehende Freiheit in der Lebensgestaltung. Wenn bei der Persönlichen Assistenz das Arbeitgebermodell aus organisatorischen Gründen nicht in Frage kommt, kann man auch auf einen Assistenzdienst zurückgreifen. Die Eingliederungshilfe bzw. das Persönliche Budget fließt dann komplett an diesen Dienst, der die Organisation und Durchführung übernimmt. Wenn Sie Fragen zum persönlichen Budget haben, können Sie sich hier informieren.
Grundlagen für den Assistenzdienst
Das Bundesteilhabegesetz in seiner neuesten Fassung aus dem Jahr 2023 regelt alle Möglichkeiten der Hilfe für Menschen mit einer schwerwiegenden Behinderung. Obwohl es von einigen Seiten aus diversen Gründen recht scharf kritisiert wird, sieht es eine umfassende Hilfe für Behinderte vor und stellt im Vergleich zu seinen vorherigen Fassungen einen Fortschritt dar. Wer sich hier schlau machen möchte, findet alle Informationen über das Teilhabegesetz und den genauen Wortlaut auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die Aufgaben eines Assistenzdienstleisters
Eines vorweg: Wer die Verantwortung für das Budget zur Inklusion an einen Assistenznetzwerk abgibt, muss das Vertrauen haben, dass diese Gelder hier in guten Händen sind. Deswegen ist es ratsam, sich verschiedene Assistenzdienste anzuschauen. Ein Blick in das Internet bzw. auf die Homepage des Dienstes hilft hier weiter. Denn in der Regel lassen sich diese Dienstleister zertifizieren. Hilfreich ist es auch, sich auf der anderen Seite die Bewertungen durch überregionale Internet-Portale anzuschauen. Denn auch das Feedback der Menschen, die hier arbeiten, ist für die Auswahl des Dienstleisters entscheidend. Denn nur wo zufriedene Menschen arbeiten, wird man auch gut behandelt.
Beratung und Auswahl der Assistenzkräfte
Die ausführliche Beratung und die sorgfältige Auswahl der Assistenzkräfte ist die wichtigste Aufgabe eines Assistenzdienstleisters, schon lange im Vorfeld der Aufnahme in das Netzwerk. Dafür ist es erforderlich, dass der Dienstleister mit offenen Karten spielt. Ein Blick auf die Webseite und das Bauchgefühl beim persönlichen Kontakt sind hier entscheidende Kriterien. Ein gutes Beispiel bietet hier zum Beispiel der Berliner Dienst für Persönliche Assistenz Futura Berlin.
Die Aufgaben im Einzelnen
Die Persönliche Assistenz hat viele Facetten. Zu ihr gehören die Begleitung zur Arbeit, die Hilfe bei der Freizeitgestaltung und bei sozialen Kontakten und die Begleitung zu Ämtern und Ärzten, um nur einige Bereiche zu nennen. Ein Assistenzdienst sollte hier alle Bereiche, die in Frage kommen, abdecken können. Und es sollte ein Team vor Ort sein, das sich abwechseln kann und eine durchgehende Betreuung, je nach der Anzahl der Stunden, gewährleistet. Neben der Betreuung im Alltag sollten aber auch Sozialpädagogen im Hintergrund vorhanden sein, die bei Konflikten oder weitergehenden Fragen Unterstützung anbieten können.
Ausbildung der Assistenzkräfte
Wer die Organisation der Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell durchführt, muss den Kenntnisstand seiner Assistentinnen und Assistenten selbst im Blick behalten. Das betrifft auch Kenntnisse in Erster Hilfe und andere wichtige Fortbildungen. Ein Assistenzdienst nimmt Menschen mit Assistenzbedarf diese Sorge ab. Eine der ersten Fragen an den Assistenzdienst sollte daher die Frage nach der Ausbildung der Fachkräfte sein, denn schließlich wird diese Arbeit oft von Quereinsteigern erledigt. Assistenzdienste müssen also gewährleisten, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zumindest eine Basisqualifikation absolviert haben oder berufsbegleitend absolvieren. Ein weiterer Aspekt ist auch die weitere berufsbegleitende Schulung und Supervision. Insofern ist es von Vorteil, sich über diese Aus- und Fortbildungen schon beim ersten Kontakt mit dem Assistenzdienst zu unterhalten. Wenn hier keine glaubhaften Aussagen getroffen werden können, sollte man vorsichtig sein. Sind diese Punkte geklärt, steht einer Zukunft bei dem Assistenzdienst eigentlich nichts mehr im Wege.